Termine

Wann kommt das Energielabel für Heizkessel?

Viele Produktgruppen wurden in den letzten Jahren bereits mit dem Effizienzlabel gekennzeichnet. Die  Produktgruppe der Wärmeerzeuger für wasserbasierte Zentralheizungen muss ab 26.9.2015 gekennzeichnet werden und es darf kein Gerät mehr ohne diese Etikette verkauft oder beworben werden – weder ohne Produktlabel noch ohne Paketlabel.  In den Monaten davor darf die Etikette bereits verwendet werden – muss aber nicht.

Ab wann muss das Energielabell verwendet werden?

Ab 26.9.2015 für Heizsysteme die mit Heizöl, Erdgas oder Strom betrieben werden.

Ab 2017/18 (voraussichtlich) für Heizsysteme die mit festen Brennstoffen (z.B. Biomasse ) betrieben werden.

Ab wann darf das Fachhandwerk über das Energielabel informiert werden?

Um sicherzustellen, dass ab 25.9.2015 alle Geräte korrekt ausgezeichnet und ausgestellt sind und die Endkonsumenten umfassend und richtig informiert werden, darf dascFachhandwerk schon vorher informiert werden. Dies gilt auch für Messen im Vorfeld der Einführung, wenn diese ausschließlich für das Fachhandwerk sind ( Fachmessen) und sichergestellt ist, dass Endkonsumenten keinen Zutritt haben.

Darf das Energielabel schon vor dem 26. September 2015 verwendet werden?

NEIN! Das Energielabel darf laut Verordnung der Europäischen Kommission nicht früher verwendet werden. Damit soll unfarer Wettbewerb ausgeschlossen werden. Nur die Information des Fahchhandwerks darf früher erfolgen - aber nicht Konsumenten. Es sit auch nicht gestattet jetzt bereits eine Kennzeichnung zu verwenden, die erst später in Kraft tritt - auch nicht freiwillig!