Recht
Ökodesign Richtlinie
LOT 1 und 2
ÖKODESIGN RL: Die EU hat beschlossen auch für Heizungsanlagen einheitliche Mineststandards festzulegen und eine Kennzeichnung einzuführen. Am 26.Sptember 2015 tritt die Richtlinie auch für Heizkesseln (LOT 1 ) und Warmwasserbereitern (LOT 2 ) in Kraft und muss von der Industrie eingehalten werden. Das bedeutet, dass nur mehr Heizkessel und Warmwasserbereiter die die Mindesterfordernisse erfüllen in der EU Inverkehr gebracht werden dürfen und diese auch mit nur noch mit einem Produkt- bzw. Paktelabel angeboten und verkauft werden dürfen. Ziel ist es gerade im Bereich der Heizungs- und Warmwasserbereiter deutlich effizienter Geräte im Markt zu plazieren um die 20:20:20 Ziele der EU erreichen zu können. Für die Branche eine gewaltige Herausforderung! Finden Sie hier die Rechtsvoschriften der EU:
Ökodesign RL
LOT 15 und 20
Im Oktober 2014 wurden nun auch die Mindestanforderungen für feste Brennstoffe von den Mitgliedsstaaten beschlossen. Da diese sehr ambitioniert sind treten diese erst 2020 in Kraft, um der europäischen Industrie die Chance zu geben, die Heizkessel und Öfen auch entsprechend anzupassen. Finden Sie hier die beschlossenen Entwürfe:
LOT 15 - Mindestanforderungen für Heizkessel
LOT 20 - Mindestanforderungen für Öfen
Inspektion von Heizungsanlagen
Inspektion von Heizungsanlagen und Empfehlungen
Die Bundesländer setzten nun die umfassende Überprüfung von Heizungsanlagen um. Ziel ist ua. die Bewertung durch Fachpersonal, ob die Heizung richtig dimensioniert, Leitungen isoliert sind und die Abgabe von entsprechenden Empfehlungne, wo Verbesserungsmöglichkeiten bestehehen.
Tirol Dokument 1 , Dokument 2 , Dokument 3 , Dokument 4
Salzburg Dokument 1 , Dokument 2 , Dokument 3
Oberösterreich Dokument 1
Niederösterreich Dokument1 , Dokument 2,
ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffzienzrichtlinie und österreichische Maßnahmen
Primäres Ziel muss es sein Energie effizient zu nutzen - egal von welchem Energieträger sie stammt. Der Meinung ist auch die EU und hat mit der Richtlinie 2006/32/EG die nötigen Vorgaben gegeben. Österreich hat dieser Richtlinie Genüge getan und den Energieeffizienzaktionsplan erarbeitet. Ausgehend von den Referenzjahren 2001 - 2005, in denen Österreich im Durchschnitt rd. 900.000 TJ Endenergie verbraucht hat, müssen wir bis 2016 insgesamt 80.400 TJ (9%) weniger Energie verbrauchen - bis zum Jahr 2020 sogar 20% weniger! Um ein Gefühl für die Größenordnung zu geben: Um 1 TJ Energie zu produzieren benötigt man das Holz von rd. 2 ha Wald!
Im Rahmen des Fit for 55 Paketes der EU wird auch die Energieeffizienz Richtlinie derzeit neu überarbeitet.